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AGBs

§ 1 Allgemeines - Geltungsbereich


Die Lieferung und Verkauf der Ware erfolgen unter Zugrundelegung dieser
Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Diese
gelten für sämtliche Rechtsgeschäfte. Abweichende, entgegenstehende
oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei
Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich
zugestimmt. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses
gültige Fassung.


§ 2 Vertragsschluss


Unsere Angebote sind freibleibend. Aufträge und Bestellungen gelten als
angenommen und sind für uns nur verbindlich, wenn sie von uns entweder
schriftlich bestätigt oder unverzüglich nach Auftragseingang durch Übersendung
der Ware ausgeführt werden. Dann gilt der Lieferschein bzw. die
Warenrechnung als Auftragsbestätigung. Ihre Bestellungen telefonisch,
schriftlich oder auf der Website sind bindende Angebote für den Abschluss
eines Kaufvertrages über die von uns angebotenen Waren. Sofern Angestellte
mündliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen abgeben, die
über den schriftlichen Kaufvertrag hinausgehen, bedürfen diese stets der
schriftlichen Bestätigung des Verkäufers/Lieferers. Offensichtlich gegen
die Verfassung der Bundesrepublik Österreich oder gegen ethische Grundwerte
verstoßende Aufträge werden nicht bearbeitet.


§ 3 Lieferung, Gefahrübergang


Vorbehaltlich eines reibungslosen Betriebsablaufes können Sie den Erhalt
der bestellten Waren innerhalb der auf unserer Website oder dem Angebot
angegebenen Lieferfristen erwarten. Der Auftragnehmer haftet allerdings
nicht für die Einhaltung dieser Liefertermine, es sei denn, ein solcher Termin
wurde dem Kunden in der Auftragsbestätigung ausdrücklich zugesichert.
In diesem Fall beschränkt sich die Ersatzpflicht des Auftragnehmers
auf die Höhe des Auftragswertes. Der Liefertermin gilt als eingehalten,
wenn das beauftragte Transportunternehmen an diesem Tag einen Zustellversuch
unternommen hat.
Die Lieferfrist verlängert sich für alle Fälle höherer Gewalt um die Zeit, für
die das Hindernis besteht. Als höhere Gewalt gelten vor allem Streik, Betriebsstörungen
- insbesondere Störungen in den Datenleitungen sowie
der Lieferkette - soweit diese Hindernisse nachweislich auf die Lieferung
der Ware von wesentlichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn das Hindernis
bei einem der Vertragspartner des Auftragnehmers eintritt. Die vorbezeichneten
Umstände sind auch dann nicht vom Auftragnehmer zu vertreten,
wenn sie während seines bereits bestehenden Verzugs eintreten.
Die jeweilige Rechnung wird vorzugsweise per E-Mail oder Post versendet.
Andernfalls wird die Rechnung mit dem Produkt versandt und liegt
dem Paket bei oder wird bei Lieferung übergeben. Teillieferungen sind im
zumutbaren Umfang zulässig. Soweit nichts ausdrücklich anderes
vereinbart, erfolgen die Lieferung und der Versand auf Risiko des Käufers/
Bestellers. Ist der Käufer Unternehmer, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs
oder der Verschlechterung der Ware, auch bei Teillieferungen,
mit der Übergabe an das Transportunternehmen auf ihn über. Dies gilt
auch dann, wenn der Verkäufer noch andere Leistungen, z.B. die Versendungskosten
oder Anfuhr oder Aufstellung, übernommen hat. Handelt es
sich bei dem Käufer um einen Endkunden, geht die Gefahr des zufälligen
Untergangs oder der Verschlechterung der Kaufsache erst mit Erhalt der
Ware auf diesen über. Kommt der Käufer/Besteller in Annahmeverzug oder
verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist der Verkäufer/
Lieferer berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden, einschließlich
etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche
bleiben vorbehalten. Solange der Käufer/Besteller mit einer Verbindlichkeit
in Rückstand ist, ruht unsere Lieferverpflichtung. Bei Überschreitung
einer vereinbarten Lieferfrist tritt Lieferverzug erst nach Setzen
einer angemessenen Nachfrist ein.


§ 4 Höhere Gewalt


Fälle höherer Gewalt - als solche gelten z.B. Krieg, Bürgerkrieg, Exportbeschränkungen
bzw. Handelsbeschränkungen aufgrund einer Änderung
der politischen Verhältnisse sowie Streiks, Aussperrung, Betriebsstörungen,
Betriebseinschränkungen u.a. Ereignisse, die uns die Vertragserfüllung unmöglich-
oder unzumutbar machen, also Umstände und Vorkommnisse
die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert
werden können - suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien
für die Dauer der Störung und Umfang ihrer Wirkung. Insbesondere sind
hierdurch die bestätigten Lieferfristen gehemmt.
Überschreiten die sich daraus ergebenden Verzögerungen um einen Zeitraum
von 6 Wochen, so sind beide Vertragsparteien berechtigt, hinsichtlich
des betroffenen Leistungsumfanges vom Vertrag zurückzutreten.
Sonstige Ansprüche bestehen nicht. Dies gilt auch, sofern höhere Gewalt
bei unseren Unterlieferanten eintritt und insoweit es zu Lieferverzögerungen
kommt.


§ 5 Zahlung


Die im Angebot oder auf der Website genannten Preise gelten unter dem
Vorbehalt, dass die dem Angebot des Kunden zugrunde liegenden Auftragsdaten
unverändert bleiben. Unsere Rechnungen werden am Tag der
Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware ausgestellt. Die Zahlung hat
gemäß der in der Auftragsbestätigung oder Rechnung vermerkten Zahlungsbedingungen
zu erfolgen. Sofern dort nichts vereinbart ist, ist der
Kaufpreis innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Rechnungsstellung zahlbar.
Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Rechnung,
Nebenforderungen zuzüglich der angefallenen Verzugszinsen berechnet
(§ 1416 ABGB). Bei Überschreitung der Zahlungsfrist werden unter Vorbehalt
der Geltendmachung eines weiteren Schadens gegenüber Unternehmen
Zinsen in Höhe von 9,2 % über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet
(§ 456 UGB). Gegenüber Verbrauchern beträgt der Zinssatz 4%
über dem Basiszinssatz (vgl. § 1000 Abs.1 ABGB). Nur unbestrittene oder
rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Käufer/Besteller
zur Aufrechnung oder Zurückbehaltung. Die Zahlung hat, sofern nichts
anderes vereinbart, zu erfolgen in barem Gelde, Scheck-, Bank-, Giro- oder
Postgiroüberweisung. Die Zahlungen mittels Wechsel oder gegen Scheck
gelten nicht als Barzahlung. Für die Aufgabe einer schriftlichen Zahlungserinnerung
berechnen wir 15,- Euro Mahnkosten. Erfolgt innerhalb von acht
(8) Werktagen nach Zugang derselben keine Zahlung, beschreiten wir den
Rechtsweg. Bedingt der Auftrag des Kunden eine Bereitstellung großer
Artikel- oder Verpackungsmengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen,
kann hierfür Vorauszahlung verlangt werden. Ist die Erfüllung des
Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluss eingetretenen
oder bekannt gewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse
des Kunden gefährdet, so kann der Auftragnehmer Vorauszahlung und
sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen
verlangen, noch nicht ausgelieferte Waren zurückbehalten sowie die
Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen
dem Auftragnehmer auch zu, wenn der Kunde trotz einer verzugsbegründeten
Mahnung keine Zahlung leistet.
Für uns vom Kunden übersandte oder übergebene Waren (Vasen, Töpfe
o.Ä.) sowie Gegenstände die in das Produkt eingearbeitet werden sollen
berechnen wir 20,- EUR Bearbeitungsgebühr pro Gegenstand. Ausgenommen hiervon sind
Waren und Gegenstände die nachweislich keinen zusätzlichen Mehraufwand
generiert haben. Im Falle einer wirksamen Stornierung des Auftrags
hat der Kunde alle bis zu diesem Zeitpunkt angefallenen Produktionskosten,
wie z.B. den Einkauf der Rohwaren (Blumen, Pflanzen, Beiwerk, Vasen)
oder Ähnliches, zu übernehmen.
Hinweise für Kunden mit umsatzsteuerbefreiter Lieferung:
Handelt es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer mit Sitz in
Deutschland (EU-Ausland) und verfügt dieser über eine gültige Ust-IDNr.,
so ergeht die Rechnung ohne Umsatzsteuerausweis. Ist aufgrund einer
falschen Ust-IDNr. die Lieferung besteuert worden und beruhte dies auf
einer unrichtigen Angabe des Kunden, so ist eine Rückerstattung der
Mehrwertsteuer ausgeschlossen. Gleiches gilt bei Nichtangabe einer vorhandenen
Ust.-IDNr.. Kunden, deren Daten sich nach Überprüfung durch
das Bundesamt für Finanzen als ungültig oder falsch erweisen, werden per
e-Mail an die bei Aufgabe der Bestellung angegebene Adresse hierüber
informiert und aufgefordert, innerhalb der ihnen gesetzten Frist die korrekten
Daten zur USt.-ID-Nummer zu übermitteln. Nach Ablauf dieser Frist
ergeht die Rechnung mit Umsatzsteuerausweis. Dies gilt nicht für Express-
Lieferservices. Bei Inanspruchnahme von Express-Lieferservices erhalten
die Kunden im Falle der Unrichtigkeit der übermittelten Daten generell
eine Rechnung mit Umsatzsteuerausweis, um den garantierten Versand
zu gewährleisten. Bei Bestellungen aus dem EU-Ausland (Schweiz) erfolgt
die Rechnungsstellung generell ohne Umsatzsteuerausweis. Die Lieferung
erfolgt Frei Haus, d.h. exklusive Zölle und Einfuhrumsatzsteuer. Der
Rechnungsbetrag darf derzeit 1.000.- EUR nicht überschreiten. Der Nachnahmebetrag
ist in jedem Fall in einer für den Auslieferungsfahrer des Kurierdienstleisters
zügig nachzählbaren und wechselbaren Form bereitzuhalten.
Zusatzkosten wie z.B. für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung
und sonstige Versandkosten sind der Preisliste oder dem Angebot zu entnehmen.
Wird eine Warensendung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten
hat, auf dessen Wunsch ein weiteres Mal an ihn versandt, so hat er die
hierfür anfallenden Kosten zu tragen.


§ 6 Versand


Versand und Verladung erfolgen, soweit nichts anderes ausdrücklich vereinbart,
unversichert auf Gefahr und Kosten des Käufers/Bestellers. Wir
werden uns bemühen, hinsichtlich Versandart und Versandweg Wünsche
und Interessen des Käufers/Bestellers zu berücksichtigen; dadurch bedingte
Mehrkosten - auch bei vereinbarter frachtfreier Lieferung - gehen
zu Lasten des Käufers/Bestellers. Wird der Versand auf Wunsch oder aus
Verschulden des Käufers/Bestellers verzögert, so lagert die Ware auf Kosten
und Gefahr des Käufers/Bestellers. In diesem Falle steht die Anzeige
der Versandbereitschaft dem Versand gleich. Bei Zahlungsverzug und begründeten
Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des
Käufers/Bestellers sind wir - unbeschadet unserer sonstigen Rechte - befugt,
Sicherheiten oder Vorauszahlungen für ausstehende Lieferungen zu
verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort
fällig zu stellen. Zusatzkosten wie z.B. für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung
und sonstige Versandkosten sind der Preisliste oder dem Angebot
zu entnehmen. Wird eine Warensendung aus Gründen, die der Kunde zu
vertreten hat, auf dessen Wunsch ein weiteres Mal an ihn versandt, so hat
er die hierfür anfallenden Kosten zu tragen.


§ 7 Gewährleistung


Alle Angaben über Eignung, Verarbeitung und Anwendung unserer Produkte,
technische Beratung und sonstige Angaben erfolgen nach bestem
Wissen, befreien den Käufer/Besteller jedoch nicht von einer eigenen Prüfung
und Versuchen. Hat der Kunde Waren vorausbestellt, so können die
gelieferten Blumen, Pflanzen, Arrangements o.Ä. in Struktur und Farbe
gegenüber den besichtigten oder angepriesenen abweichen, da es sich
um ein Naturprodukt handelt. Blumen, Pflanzen und die zur Haltbarmachung
und Behandlung verwendeten Mittel sind unbeeinflussbaren,
insbesondere temperatur- und luftfeuchtigkeitsbedingten Farb-, Form und
Strukturschwankungen unterworfen. Der Verkäufer/Lieferer leistet
daher keine Gewähr für aufgrund dieser Umstände auftretende Veränderungen
des Vertragsgegenstandes. Auch leistet der Verkäufer/Lieferer
keine Gewähr dafür, dass sich der Vertragsgegenstand als Naturprodukt
sich für den vom Auftraggeber angedachten Verwendungszweck eignet,
sofern dieser dem Verkäufer/Lieferer vor Vertragsabschluss nicht über den
Verwendungszweck informierte und der Verkäufer/Lieferer die Geeignetheit
besonders zugesichert hat. Offensichtliche Mängel müssen unverzüglich,
spätestens jedoch innerhalb von achtundvierzig (48) Stunden nach der Lieferung,
möglichst schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Waren sind in
dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt des Mangels befinden, zur
Besichtigung durch den Verkäufer/Lieferer bereitzuhalten. Ein Verstoß
gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jede Gewährleistung
des Verkäufer/Lieferer aus. Die Beweislastumkehr gem. § 924 ABGB ist ausgeschlossen.
Gegenüber Kunden, die Verbraucher im Sinne des KSchG
sind, gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften. Der Verkäufer/
Lieferer leistet keinen Ersatz bei Nichteinhaltung von Pflegehinweisen. Die
Gewährleistungsrechte des Käufers/Bestellers, in diesem Fall Unternehmer,
setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377 UGB geschuldete Untersuchungs-
und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen
ist. Die Gewährleistungsansprüche des Käufers/Bestellers, in diesem Fall
Unternehmen, sind nach unserer Wahl beschränkt auf Nacherfüllung, das
Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten oder-, Minderung des Kaufpreises
zu verlangen. Der bzw. die Mängel müssen innerhalb von 14 Tagen nach
Erhalt der Ware schriftlich per email oder postalisch angezeigt werden andernfalls
erlischt der Gewährleistungsanspruch. Beanstandete Ware darf
nur mit ausdrücklichem Einverständnis und frachtfrei zurückgesandt werden.
Zur Vornahme aller dem Verkäufer/Lieferer nach billigem Ermessen
notwendig erscheinenden Nachbesserungen und Ersatzlieferungen hat
der Käufer/Besteller nach Verständigung mit dem Verkäufer/Lieferer dem
Verkäufer/Lieferer die notwendige Zeit und Gelegenheit zu geben. Die Verjährungsfrist
für die Gewährleistungsansprüche beträgt für Unternehmer
12 Monate. Über einen bei einem Verbraucher eintretenden Gewährleistungsfall
hat der Käufer/Besteller den Verkäufer/Lieferer unverzüglich zu
informieren. Rückgriffsansprüche gemäß § 924 ABGB und § 933b ABGB
finden keine Anwendung. Kommt im Falle einer berechtigten Reklamation
eine Nachbesserung oder Ersatzlieferung nicht in Betracht, ist der Auftraggeber
berechtigt, dem Kunden eine Gutschrift in angemessener Höhe
auszustellen. Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur
Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung
nachweislich für den Kunden ohne Interesse ist. Falls die vom Kunden gestellten
Daten nicht den Vorgaben des Auftragnehmers entsprechen, behalten
wir uns vor, die Daten so zu modifizieren, dass sie weiterverarbeitet
werden können. Dies stellt keinen Reklamationsgrund dar.


§ 8 Schadenersatz


Soweit gesetzlich zulässig, ist unsere Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz,
gleich aus welchem Rechtsgrund, begrenzt auf den Rechnungswert
unserer an dem Schaden stiftenden Ereignisses unmittelbar
beteiligten Warenmenge. Maximal jedoch mit der Summe, die durch die
Betriebshaftpflichtversicherung des Verkäufer/Lieferer gedeckt ist, beschränkt
. Dies gilt nicht, soweit wir nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften
wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haften.
Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind, vorbehaltlich der nachfolgenden
Regelungen ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch Vorsatz
oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde. Dies gilt auch bei leicht
fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen. Die vorstehende
Haftungsfreizeichnung gilt nicht, sofern wir fahrlässig eine wesentliche
vertragliche Pflicht verletzt haben; unsere Ersatzpflicht ist in diesem
Fall jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, Zinsverluste, unterbliebene
Einsparungen, Folge- und Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen
Dritter sowie für Schäden, die durch ungeeignete oder unsachgemäße
Verwendung, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige
Behandlung oder Lagerung entstanden sind, haftet der Verkäufer/Lieferer
nicht. Die vorstehende Freizeichnung gilt ferner nicht für Ersatzansprüche
des Bestellers nach dem Produkthaftungsgesetz.


§ 9 Eigentumsvorbehalt


Der Auftragnehmer behält sich das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen
Zahlung des Kaufpreises vor, bei Unternehmern darüber hinausgehend
bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer
laufenden Geschäftsbeziehung. Der Käufer/Besteller ist verpflichtet die
Kaufsache pfleglich zu behandeln. Der Käufer/Besteller, in diesem Fall Unternehmen,
ist befugt, über die gekaufte Ware im ordentlichen Geschäftsgang
zu verfügen, der Verkäufer/Lieferer behält sich hierbei aber auch das
Eigentum vor. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die aus der
Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung unserer Ware entstehenden
Erzeugnisse zu deren vollem Wert, wobei wir als Hersteller gelten. Bleibt
bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter
deren Eigentumsrecht bestehen, so erwerben wir Miteigentum im Verhältnis
der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren. Die aus dem Weiterverkauf
entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Käufer/Besteller
schon jetzt insgesamt bzw. in Höhe unseres etwaigen Miteigentumsanteils
zur Sicherung an uns ab. Er ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf oder zur
Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnungen einzuziehen.
Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer/Besteller auch nicht zum
Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factorings befugt, es sei
denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Faktors begründet, die Gegenleistung
in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns
zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Käufer/Besteller
bestehen. Zugriffe Dritter auf die uns gehörenden Waren und Forderungen
sind uns vom Käufer/Besteller unverzüglich mit eingeschriebenem Brief
mitzuteilen. Die Ausübung des Eigentumsvorbehalts bedeutet nicht den
Rücktritt vom Vertrag. Die Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen
dürfen vor vollständiger Bezahlung unserer Forderungen aus den
Geschäftsbeziehungen mit dem Käufer/Besteller weder an Dritte verpfändet
noch abgetreten werden. Übersteigt der Wert der Sicherheiten unsere
Forderungen um mehr als 20 %, werden wir auf Verlangen des Käufers/Bestellers
insoweit Sicherheiten nach unserer Wahl freigeben.


§ 10 Forderungsabtretung


Wir behalten uns vor, sämtliche aus der Geschäftsbeziehung resultierende
Forderungen jederzeit an Dritte abzutreten.


§ 11 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht


Gegen unsere Ansprüche kann nur mit Ansprüchen aufgerechnet werden,
die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Zur Ausübung eines
Zurückbehaltungsrechts ist der Käufer/Besteller nur insoweit befugt, als
sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und soweit
die Forderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.


§ 12 Verwahren


Für unaufgefordert zugesandte Waren (Vasen, Töpfe o.Ä.) sowie Gegenstände
oder Ähnliches übernehmen wir keine Haftung; sie werden nicht
verwahrt. Eine Rücksendung der Waren (Vasen, Töpfe o.Ä.) sowie Gegenstände
erfolgt nicht.


§ 13 Eigentum, Urheberrecht


Waren oder Gegenstände die dem Verkäufer/Lieferer zur Weiterverarbeitung
vom Käufer/Besteller zur Verfügung gestellt werden, werden aufgrund
der inhaltlichen Vorgaben des Kunden verarbeitet. Aus diesem
Grund haftet der Kunde dem Auftragnehmer dafür, dass er zur Nutzung,
Weitergabe und Verbreitung aller übergebenen Gegenständen bzw. zur
Verfügung gestellten Waren inkl. Texte und Bildmaterial uneingeschränkt
berechtigt ist. Der Kunde haftet ferner dafür, dass durch die Herstellung
der von ihm in Auftrag gegebenen Produkte und Waren, keine gewerblichen
Schutzrechte oder Urheberrechte Dritter verletzt werden und ihr
Inhalt nicht gegen wettbewerbsrechtliche Vorschriften oder gegen die guten
Sitten verstößt.


§ 14 Datenschutz, Zustimmung


Die mit den Geschäftsbeziehungen zusammenhängenden Daten (insbesondere
Name, Adresse, Telefon- und Faxnummern, E-Mail Adressen,
Bestell-, Liefer-, und Rechnungsanschrift, Bestelldatum, bestellte bzw.
gelieferte Produkte oder Dienstleistungen, Stückzahl, Preis, Liefertermine,
Zahlungs- und Mahndaten, etc) werden vom Verkäufer/Lieferer gespeichert
und weiterverarbeitet. Der Kunde/Käufer/Besteller stimmt der
Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten
ausdrücklich zu. Die Einwilligung in die Speicherung und zweckgerichtete
Verarbeitung seiner Daten kann er jederzeit schriftlich widerrufen. Dies
bedeutet dann eine Anonymisierung seines Profils in unserer Datenbank.
Dem Verkäufer/Lieferer ist seine datenschutzrechtliche Verantwortung bewusst
und diese ist von höchster Priorität. Die personenbezogenen Daten
des Käufers/Bestellers werden unter Einhaltung insbesondere der DSGVO,
des DSG 2018 sowie des TKG verarbeitet. Sämtliche Informationen hinsichtlich
der Datenverarbeitung sowie zu den Rechten des Käufers/Bestellers
sind in der Datenschutzerklärung, unter www.freizeitblume.at/datenschutz
abrufbar, einzusehen oder werden auf Anforderung zugesandt.


§ 15 Geltendes Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand


Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich, es sei denn, die
Geltung österreichischen Rechts ist aufgrund zwingender Normen ausgeschlossen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des
Auftragnehmers. Kunden mit Wohn- bzw. Geschäftssitz in Österreich,
Deutschland oder der Schweiz: Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts
finden keine Anwendung. Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Auftragnehmers.


§ 16 Urheberrecht


Alle Nachrichten, Grafiken und das Layout der Webseite des Auftragnehmers
dienen ausschließlich der Information unserer Kunden. Die Nutzung
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Verstoß gegen das Urheberrecht dar, der strafrechtlich verfolgt wird und
zum Schadenersatz verpflichtet. Alle auf unseren Websites zitierten Warenzeichen,
Produktnamen und Firmennamen bzw. Logos sind das Alleineigentum
der jeweiligen Besitzer. Alle Rechte vorbehalten.


§ 17 Salvatorische Klausel


Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich
dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise
unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksamen Regelungen
sollen durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher
Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.


Stand 2023

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